Rechtliches zu unsren EH-Kursen

AGB-Breitenausbildung

Geltungsbereich und Gerichtsstand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) gelten für alle Ausbildungsangebote des BRK Kreisverband Neu-Ulm. Der Gerichtsstand ist Neu-Ulm.

Anmeldung: Die Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen (Lehrgang, Seminar, Ausbildung) erfolgt schriftlich per Onlineanmeldung über www.brk-nu.de oder telefonisch beim BRK-Kreisverband Neu-Ulm. Bei der Onlineanmeldung muss der Teilnehmer den AGB – Breitenausbildung zustimmen. Der Teilnehmer oder die anmeldende Firma erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit den Daten der Veranstaltung. In der Anmeldebestätigung wird auf die AGB – Breitenausbildung und die Stornogebühren hingewiesen.

Diese Anmeldung ist verbindlich! Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der BRK-Kreisverband Neu-Ulm kann eine persönlich unterschriebene Bestätigung der Anmeldung einfordern. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. 

Zahlungsbedingungen: Das Entgelt für die Veranstaltungen ist nach Aufforderung an den BRK-Kreisverband Neu-Ulm zu zahlen. Soll die Leistung von Dritten (z.B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) erbracht werden, haftet der Teilnehmer oder der Auftraggeber als Mitschuldner. In diesen Fällen müssen Kostenübernahme oder Kostenträger eingereicht werden. Erst nach Zahlung ist eine Teilnahme möglich. 

Rücktritt und Kündigung: 

Firmenlehrgänge: Bei Absagen eines gesamten Firmenlehrganges unter 5 Tagen vor Lehrgangsbeginn ohne wichtigen Grund (§ 314 BGB) fällt eine Pauschale von 200,-- Euro an. Die Rechnungsstellung liegt im Ermessen des BRKKreisverband Neu-UIm. Mindestteilnehmer sind 10 Personen. Jeder fehlende Teilnehmer wird der beauftragenden Firma mit der aktuellen Teilnahmegebühr pro Person des jeweiligen Lehrgangs in Rechnung gestellt. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. 

Breitenausbildung:Bei fernbleiben des Teilnehmers ohne einen wichtigen Grund (§ 314 BGB) werden dem Teilnehmer oder dem Auftraggeber die volle Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung ab 2 Tage bis zum Lehrgangsbeginn behält sich der BRK-Kreisverband Neu-Ulm vor, ebenfalls die volle Lehrgangsgebühr dem Teilnehmer oder Auftraggeber in Rechnung zu stellen. 

Abmeldungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail,) oder telefonisch erfolgen. 

Es gelten jeweils die veröffentlichen Gebühren und Informationen zu den Lehrgängen unter: www.brk-nu.de

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